Betrüger: Dubiose Verkaufsgeschäfte unter Namen des Seniorenbeirates

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Redakteur
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Der Beirat für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck macht darauf aufmerksam, dass er Verkaufs- und Werbeaktionen weder in Auftrag gegeben hat noch in Auftrag gibt. Hintergrund sind Berichte von Senioren, wonach in Einzelfällen versucht wurde, unter Berufung auf die Unterstützung des Beirates für Seniorinnen und Senioren, Zutritt zu Wohnungen zu bekommen bzw. telefonische Termine zu vereinbaren, um Waren anzubieten bzw. Verträge abzuschließen.

Foto: Mario De Mattia

Der Beirat für Seniorinnen und Senioren und die Polizeidirektion Lübeck, Sachgebiet Prävention, geben dazu folgende Hinweise:

An der Haustür sollten keine Geschäfte gemacht und keinerlei Verträge abgeschlossen werden. Fremde Personen sollten nicht in die Wohnung /das Haus gelassen werden. Es besteht die Gefahr, dass Seniorinnen und Senioren zeitlich unter Druck gesetzt oder anderweitig beeinflusst und dann zu einem Vertragsabschluss bzw. Kauf gedrängt werden.

Wenn folgende Grundregeln befolgt werden, können sich Seniorinnen und Senioren gegen unseriöses Geschäftsgebaren schützen:

  • Sie entscheiden allein, wer wann ihre Wohnung / ihr Haus betritt.
  • Eine Ablehnung müssen Sie nicht begründen. Es ist Ihr gutes Recht den Zutritt zu verweigern. Benutzen Sie vor dem Öffnen der Tür – wenn vorhanden – einen Spion, um zu sehen, welche Person bzw. wie viele Personen vor der Tür stehen.
  • Legen Sie vor dem Öffnen der Tür einen Sperrriegel / eine Kette vor, so dass die Tür nur begrenzt geöffnet werden kann.
  • Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
  • Nehmen Sie Angebote / Flyer / Visitenkarten entgegen, wenn Sie ein Interesse haben. Besprechen Sie die Angelegenheit anschließend in Ruhe mit Ihnen vertrauten / bekannten Personen.
  • Bewährt haben sich Gespräche z. B. in der Familie oder im Seniorenkreis. Denkbar sind auch Nachfragen bei der Verbraucherzentrale.
  • Anschließend können Sie sich an den Anbieter wenden. In diesem Fall sollte auf der Grundlage eines schriftlichen Angebots verhandelt werde.
  • Mündliche Angaben sind oft missverständlich oder auslegungsbedürftig.
  • Sie haben von Ihrem Gesprächspartner eine Erklärung verlangt und diese dann nicht verstanden. Dieses Vorgehen ist häufig bei Betrügern festzustellen. Die auf Nachfrage abgegebenen Erklärungen sollen weitere Verwirrung stiften, bis die Seniorin, der Senior, zustimmt (…wird schon seine Richtigkeit haben). Wenn der Anbieter nicht sachgerecht aufklären kann, sollte das Gespräch abgebrochen werden.
  • Eine Unterschrift ist niemals nur Formsache. Es besteht die große Gefahr, dass Sie getäuscht werden und unbeabsichtigt einen Vertrag abschließen.

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